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Skitourengehen – Regelung für Tourengeher auf den Skipisten

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AVS – Regelung für Tourengeher auf den Skipisten

 

Wunderbare Schneelandschaften, herrliche Winterverhältnisse und leider sind die Skigebiete ja geschlossen. Auch die Skipisten liegen glänzend in der Sonne und können nicht benutzt werden, auch nicht von Tourengeher.

Das Thema wurde ja bereits im Dezember 2020 zwischen dem Alpenverein Südtirol und dem Verband der Seilbahahnunternehmer diskuttiert und man hatte dieses Verbot ausgesprochen, weil man gerade dabei war, die Pisten zu präparieren, als noch der Öffnungstermin vom 7. Jänner geplant war.

Da nun eine „Öffnung für das Publikum“ bis zum 15. Februar ausgeschlossen ist, hat sich der Sachverhalt geändert und verlangt nach einer raschen Antwort auf die Frage, ob Pistentourengehen bei Nichtbetrieb der Skigebiete erlaubt und möglich ist oder nicht.

Renate Sigmund hat sich beim AVS Präsident Josef Simeoni informiert.

 

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    Skitourengehen – Regelung für Tourengeher auf den Skipisten Lutha

 


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